In diesen ungewöhnlichen Zeiten kommt es offenbar so weit, dass die Liberalen auf den ursprünglichen Grundgedanken des 1. Maies verweisen müssen. Seit 1923 ist der 1. Mai im Kanton Basel-Stadt ein gesetzlicher Feiertag und bietet der Arbeiterschaft und ihren Gewerkschaften eine Plattform, um die Allgemeinheit auf mögliche Missstände der Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen.

Schwierige Arbeitsbedingungen wurden in diesen Zeiten der Pandemie besonders deutlich. Das Bewusstsein der Bevölkerung für die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals, des Verkaufspersonals, der Mitarbeiter des ÖV, der Polizei, sowie auch der Armeeangehörigen und den vielen anderen gesellschaftstragenden Belegschaften ist immens gesteigert worden. Nebst dem Wunsch nach baldiger Normalität sind es auch der Respekt und die Wertschätzung für ebendiese Arbeitskräfte und nicht zuletzt auch gegenüber der Risikogruppe, welche die Schweizer Bevölkerung dazu motiviert, sich an die vom Bund verordneten Anweisungen zu halten. Dies tat sie so pflichtbewusst, dass die Massnahmen sogar früher als ursprünglich angekündigt gelockert werden können. Ungeduldig aber diszipliniert warten wir nun alle auf die stufenweise Rückkehr zum regulären Alltag.

Umso unerklärlicher ist, dass sich am 1. Mai 2020 in Basel trotz allen aktuellen Umständen mehrere hundert Personen zu einer Demonstration versammelt haben. Weil bei solchen Versammlungen das Risiko für Coronavirus-Übertragungen unvertretbar hoch ist, sind derartige Veranstaltungen nicht erlaubt, was den Teilnehmenden bewusst gewesen sein musste. Sich also einzubilden, an besagtem Tag für die Arbeiterklasse auf die Strasse gegangen zu sein ist ein Schlag ins Gesicht für jede und jeden, die oder der in den letzten Monaten ausserordentliches geleistet hat, für jeden und jede, die sich an die Massnahmen des Bundes gehalten hat. Das Zeichen der Ignoranz und Selbstgefälligkeit, welches an diesem Tag von den Teilnehmenden gesetzt wurde, kann durch keine Atemschutzmaske, keine Plastikhandschuhe und keine vermeintlichen zwei Meter Abstand gerechtfertigt werden. Keine Grossrätin hat sich über die nationalen Anordnungen hinwegzusetzen und keine Kantonspolizeileitung hat sich der Pflicht zu entziehen, diese Anordnungen durchzusetzen.

Die Jungliberalen anerkennen gewisse bestehende Mängel in bestimmten Arbeitsfeldern, für die angeblich demonstriert wurde. Die Jungliberalen erkennen aber in dieser Demonstration bloss eine falsche Interpretation des grundsätzlich berechtigten Grundgedankens des 1. Mai und verdächtigen die Teilnehmenden der Ignoranz, Wichtigtuerei und Provokation.